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Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und versuchter Entziehung eines zehnjährigen Kindes in Böblingen

Datum: 02.02.2024

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen zum Tatzeitpunkt mutmaßlich schuldunfähigen 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der versuchten Entziehung Minderjähriger Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren zum Landgericht – Jugendschutzkammer – Stuttgart erhoben.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Morgen des 25. Oktober 2023 einen zehnjährigen Jungen in Böblingen im Bereich einer Baustelle in seinen VW Bus gezerrt, gewaltsam auf den Beifahrersitz gesetzt und die Beifahrertür verschlossen zu haben, sodass das Kind nicht mehr aussteigen konnte. Sodann soll der Beschuldigte dessen Fahrrad in das Fahrzeug eingeladen und sich auf den Fahrersitz gesetzt haben, um mit dem Kind wegzufahren. Hierbei soll der Beschuldigte griffbereit ein Messer und K.O.-Spray mit sich geführt haben. Die Feststellung eines Tatmotivs bleibt einer eventuellen Hauptverhandlung vorbehalten.

Drei auf das Geschehen aufmerksam gewordene Zeugen, die auf der nahe gelegenen Baustelle arbeiteten, hinderten den Beschuldigten am Wegfahren und befreiten das Kind aus dem Fahrzeug.

Der Beschuldigte ist weiterhin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Hintergrund:

Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie gemäß § 413 der Strafprozessordnung (StPO) den Antrag im Sicherungsverfahren stellen, u.a. Maßregeln der Besserung und Sicherung, zu denen insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) zählt, anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

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