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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Zusammenhang mit Schusswechsel in Schorndorf-Weiler am 23. Oktober 2023

Datum: 06.03.2024

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen zum Tatzeitpunkt 20-jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit einem Schusswechsel in Schorndorf-Weiler am 23. Oktober 2023 u.a. wegen des Verdachts des versuchten Totschlags sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten, der mutmaßlich der den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Göppingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe angehört, wird u.a. zur Last gelegt, in dem von ihm am Abend des 23. Oktober 2023 in Schorndorf-Weiler geführten Fahrzeug eine geladene Maschinenpistole mit sich geführt zu haben. Dort soll es im Wohngebiet aus bislang ungeklärten Gründen zu einem Aufeinandertreffen zwischen dem Angeschuldigten und zumindest einer bislang unbekannten, der gegnerischen Gruppierung zuzurechnenden Person gekommen sein. Nachdem letztere zunächst Schüsse auf das Fahrzeug des Angeschuldigten ab-gegeben haben soll, soll der Angeschuldigte nach Ende des Angriffs zum Gegenangriff übergegangen sein und mit der Maschinenpistole aus seinem Fahrzeug heraus mehrere Schüsse auf das gegnerische Fahrzeug abgegeben haben, wobei er billigend in Kauf genommen habe, die andere Person hierdurch zu treffen und tödlich zu verletzen. Durch die Schussabgaben wurden Teile eines Wohnhauses, abgestellte Fahrzeuge, Bäume und ein Verkehrsschild beschädigt.

Nach den durchgeführten Ermittlungen dürfte die Tat im Zusammenhang mit den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart stehen.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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