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Datum: 02.12.2024
Aktenzeichen: 4 Ca 124/24
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.04.2024, zugegangen am 23.04.2024, nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 7.459,86 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen.