Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Ravensburg. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Örtlicher Gerichtsvorstand: |
Richter am Arbeitsgericht (sV) Dr. Frank Heilmann |
Örtliche Verwaltungsleiterin: |
Gerichtsoberinspektorin Silvia Nebel |