In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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26.09.2023 | 8 Ca 32/23 |
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die schriftliche außerordentliche Kündigung vom 01.02.2023, zugegangen durch Übergabe am 02.02.2023, aufgelöst worden ist, sondern erst mit Ablauf des 31.03.2023 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.848,00 EUR Bruttolohn für den Kalendermonat Januar 2023 zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über Basiszinssatz p.a. hieraus ab dem 01.02.2023 zu bezahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 33 % und die Beklagte 67 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 5.540,00 EUR festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, wird sie nicht zugelassen. |