In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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23.04.2025 | 7 Ca 99/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, 575,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2023 an die Klägerin zu zahlen. 2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, 680,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 42,50 EUR brutto seit dem 01.09.2023, dem 01.10.2023, dem 01.11.2023, 01.12.2023, 01.01.2024, 01.02.2024 und 01.03.2024, 01.04.2024, 01.05.2024, 01.06.2024, 01.07.2024, 01.08.2024, 01.09.2024, 01.10.2024, 01.11.2024 und 01.12.2024 an die Klägerin zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird zugelassen. |
06.02.2025 | 10 Ca 34/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.539,49 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.539,49 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |