In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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28.02.2025 | 1 Ca 143/24 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 3.296,43 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen. |
27.02.2025 | 2 Ca 346/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.297,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu zahlen. |
26.02.2025 | 7 Ga 2/25 | Urteil 1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.353,88 EUR festgesetzt. |
20.02.2025 | 2 Ca 403/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat Januar 2022 von 1.575,00
EUR brutto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.02.2022 abzüglich auf die Agentur für
Arbeit übergegangener Zahlungsansprüche von 896,10 EUR zu bezahlen. |
06.02.2025 | 10 Ca 34/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.539,49 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.539,49 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |