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Datum: 16.04.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 306/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.444,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 01.07.2025 aus 5.611,05 Euro und nebst Zinsen aus weiteren 833,33 Euro seit dem 01.04.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 28 % und die Beklagte 72 %.
4. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung wird auf 8.969,39 Euro festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.