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Datum: 10.06.2026

Aktenzeichen: 7 Ga 5/26

Urteil

1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsbeklagte wird von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers entbunden.

3. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 19.566,60 € festgesetzt.