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Datum: 18.06.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 29/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Von den Gerichtskosten, die im Verhältnis des Klägers und der vormals Beklagten Ziff. 1 bis zu ihrem Ausscheiden entstanden sind, tragen der Kläger und die vormals Beklagte Ziff. 1 je die Hälfte. Im Übrigen trägt der Kläger die Gerichtskosten zu 5/6 und der Beklagte Ziff. 2 zu 1/6.

3. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.