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Datum: 14.10.2026
Aktenzeichen: 11 Ca 1/26
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.679,34 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.719,41 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 3.398,25 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen.