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Datum: 14.10.2026

Aktenzeichen: 11 Ca 1/26

Urteil

1.         Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.679,34 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2024 zu bezahlen.

2.         Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.719,41 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2025 zu bezahlen.

3.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.         Der Streitwert wird auf 3.398,25 € festgesetzt.

5.         Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen.