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Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit einem Vorfall bei einer Demonstration am 16.05.2020 in Stuttgart - Tatverdacht nicht erhärtet

Datum: 14.07.2020

Kurzbeschreibung: Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart hatten Polizeibeamte am 02.07.2020 die Wohnungen von neun Beschuldigten, darunter die Wohnräume eines Mitarbeiters eines Bundestagsabgeordneten, aufgrund richterlichen Beschlusses durchsucht.

Der Beschuldigte brachte nach der Durchsuchung vor, zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen zu sein. Die sogleich veranlasste Überprüfung dieses Vorbringens hat am 13.07.2020 ergeben, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit nicht am Tatort befand. Die bei ihm sichergestellten Asservate werden ungesichtet an ihn zurückgegeben.

Die Ermittlungen im Übrigen dauern an.

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