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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes nach Methadon-Abgabe

Datum: 30.11.2020

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 32-jährigen Mann unter anderem wegen Mordes Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 07.03.2020 im Beisein von zwei weiteren Personen in einer Wohnung in Stuttgart zunächst eine 17-jährige Bekannte überredet zu haben, Methadon zu konsumieren und ihr sodann innerhalb weniger Minuten zwei Mal eine Substanz mit einer - wie der Angeschuldigte wusste - sehr hohen Dosis an Methadon zum Trinken gegeben zu haben. Die 17-Jährige konsumierte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren auch harte Drogen. Infolge des Konsums verschlechterte sich ihr Zustand in den folgenden Stunden zunehmend, so dass sie am Morgen des 08.03.2020 bereits nicht mehr aufgeweckt werden konnte. Der Angeschuldigte soll hierbei sowohl erkannt haben, dass die zu hohe Dosis seiner Methadon-Abgabe am Vorabend ursächlich für den Zustand der 17-Jährigen war, als auch, dass ärztliche Hilfe zwingend erforderlich war, um ihr Leben zu retten. Trotzdem soll er keinen Rettungsdienst verständigt und auch sonst keine Hilfe für die 17-Jährige zugelassen haben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, dass es ihm hierbei darum gegangen sei, zu verhindern, dass durch das Hinzuziehen eines Rettungsdienstes aufgedeckt würde, dass er der 17-Jährigen die Betäubungsmittel überlassen hatte und sich in der Wohnung weitere Betäubungsmittel befanden. Hierbei soll er den Tod der 17-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Sie verstarb um die Mittagszeit in der Wohnung an den Folgen der Methadon-Intoxikation.

Im Anschluss soll der Angeschuldigte gemeinsam mit einer weiteren, später ebenfalls aufgrund Methadonkonsums verstorbenen Person, den leblosen Körper der 17-Jährigen zu einer Feuerwache verbracht und behauptet haben, sie noch lebend gefunden zu haben, um von sich als Verantwortlichem abzulenken.

Der Angeschuldigte wurde am 20.03.2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

(Ansprechpartner: Staatsanwältin Rischke, Tel. 0711/921-4400)

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