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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Angriff auf Demonstrationsteilnehmer

Datum: 15.12.2020

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit einem Angriff auf drei Demonstrationsteilnehmer im Mai 2020 in der Mercedesstraße in Stuttgart gegen einen zur Tatzeit 20 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und gegen einen zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung Anklage zum Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart erhoben. 

Den Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, sich am 16.05.2020 im Vorfeld einer Demonstration im Bereich der Mercedes-Benz-Arena in Stuttgart als Teil einer Gruppe von etwa 20 bis 40 Personen aus der linken Szene zusammengefunden zu haben, um - aus Sicht der Angreifer - der rechten Szene zuzuordnende Personen auch mittels Schlagwerkzeugen anzugreifen und zu verletzen. Hierbei sei geplant gewesen, die Angriffe als koordiniert und homogen auftretende Gruppe durchzuführen, um dadurch eine Identifizierung einzelner Handelnder zu erschweren und Dritte an einem Eingreifen zu hindern.

In Umsetzung dieses Tatplans sollen die Angeschuldigten als Teil der überwiegend vermummten und teilweise mit Schlagwerkzeugen bewaffneten Gruppe drei Männer, die sich auf dem Weg zur Demonstration befanden, angegriffen und verletzt haben.

Der 20-jährige Angeschuldigte soll hierbei gemeinsam mit weiteren Angreifern einem der Geschädigten massive Schläge gegen den Kopf versetzt haben, wobei die nicht identifizierten Mittäter auch Schlagwerkzeuge eingesetzt haben sollen. Nachdem der Angegriffene bewusstlos zu Boden gegangen war, sollen zumindest zwei der Täter noch weiter auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Der Geschädigte erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Der 24-jährige Angeschuldigte soll gemeinsam mit einem nicht identifizierten Mittäter die beiden anderen Geschädigten mit Reizstoff besprüht haben, einen der Geschädigten zu Boden getreten und mit dem Reizstoffsprühgerät gegen den Kopf geschlagen haben. Beide Geschädigte sollen überdies von unbekannten Mittätern geschlagen und getreten worden sein. Sie erlitten durch den Angriff ebenfalls erhebliche Verletzungen.

Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen hinsichtlich der noch nicht identifizierten Mittäter dauern an.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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