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Datum: 10.09.2026

Aktenzeichen: 10 Ga 2/26

Urteil:

1. Die Anträge vom 31.08.2026 werden abgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.308,96 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.