Datum: 10.09.2026
Aktenzeichen: 10 Ga 2/26
Urteil:
1. Die Anträge vom 31.08.2026 werden abgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 2.308,96 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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