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Datum: 21.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 144/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 20.03.2026 weder außerordentlich und fristlos, noch hilfsweise ordentlich beendet wird.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 13.490,07 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.