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Datum: 19.08.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 198/26
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 175,00 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit 24.04.2026 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 175,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.