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Datum: 09.09.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 101/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.940,67 € brutto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.08.2025 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten trägt der Kläger 15/100, die Beklagte 85/100.
4. Der Streitwert wird auf 3.446,03 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist nicht zugelassen.