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Datum: 09.09.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 121/26

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten, zugegangen am 26.02.2026, aufgelöst worden ist. 
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Montagemitarbeiter in Friedrichshafen-Manzell weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.