In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | 11 Ca 10/25 |
Teilurteil
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5%- 3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, a) welche E-Mails, die an seine oder von seiner dienstlichen E-Mail-Adresse mit personenbezogenen Daten des Klägers die Beklagte in dem Zeitraum vom 4. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.422,63 € nebst 5. Die Klageanträge Ziffer 1 und Ziffer 2 in der Fassung vom 11.12.2025 und der 6. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 7. Der Streitwert dieses Teilurteils wird auf 368.332,46 € festgesetzt. 8. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert |
| 28.11.2025 | 1 Ga 3/25 |
Urteil
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| 28.11.2025 | 1 Ca 184/25 |
Urteil
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| 11.12.2025 | 7 Ca 149/25 |
Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto für 4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto (für 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 7. Der Streitwert wird auf 6.213,70€ festgesetzt. 8. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht |
| 11.12.2025 | 11 Ca 7/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 42 % und der Beklagte 58 %. 3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen. |