In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 21.10.2026 | 3 Ca 144/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
20.03.2026 weder außerordentlich und fristlos, noch hilfsweise ordentlich beendet wird. |
| 29.09.2026 | 10 Ca 26/26 |
Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, die Beklagte zu ¼. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.900,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 14.10.2026 | 11 Ca 1/26 |
Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.679,34 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.719,41 € brutto nebst Zinsen hieraus in H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2025 zu bezahlen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 3.398,25 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen. |