In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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06.05.2025 | 10 Ca 87/25 | URTEIL: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünfprozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/3. |
06.02.2025 | 10 Ca 34/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.539,49 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.539,49 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |