Die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht per E-Mail zu wenden, besteht nur unter folgenden wichtigen Einschränkungen:
- Klagen, Verfahrensanträge, Schriftsätze, allgemeine Mitteilungen oder Anfragen in oder in Bezug auf (frühere, laufende oder zukünftige) Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht oder gestellt werden. Sämtliche E-Mails zu oder in Bezug auf (frühere, laufende oder zukünftige) Gerichtsverfahren werden unbearbeitet in den Papierkorb abgelegt.
- Die Gerichte und ihre Mitarbeiter sind zur Erteilung von Rechtsauskünften nicht befugt. Sämtliche E-Mails,
die auf die Einholung von Rechtsauskünften abzielen, werden unbearbeitet in den Papierkorb abgelegt.
Wollen Sie eine Klage erheben, wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragstelle. - Für vertrauliche Angelegenheiten ist der Übermittlungsweg per E-Mail nicht geeignet. Bitte nutzen Sie hierfür den Postweg mit entsprechender Kennzeichnung.
- Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen an das Gericht als Verwaltungsbehörde zu übersenden. In solchen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an: