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Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zweier den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden gewaltbereiten Gruppierungen

Datum: 05.08.2024

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen zum Tatzeitpunkt 21-jährigen, deutschen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit der Abgabe von Schüssen auf zwei Personen in Stuttgart-Zuffenhausen im Juli 2022 wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten, der mutmaßlich der dem Raum Zuffenhausen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe angehört, wird zur Last gelegt, zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 20.07.2022 und 21.07.2022 oder zwischen 24.07.2022 und 31.07.2022 in Stuttgart-Zuffenhausen gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter mindestens zwei Schüsse auf zwei Personen abgegeben zu haben, die mutmaßlich der Gruppe aus dem Raum Esslingen angehören. Der Angeschuldigte und sein unbekannter Mittäter sollen zuvor auf die beiden Personen aufmerksam geworden sein, als diese mit einem Fahrzeug an einer Gaststätte vorbeigefahren waren, in der sich der Angeschuldigte und sein Mittäter aufhielten. Der Angeschuldigte und sein unbekannter Mittäter sollen dann ebenfalls in ein Fahrzeug gestiegen sein und die beiden Personen verfolgt und angehalten haben, wo es dann zu den Schussabgaben gekommen sein soll. Der Angeschuldigte und sein unbekannter Mittäter sollen hierbei zumindest billigend in Kauf genommen haben, die Personen zu treffen und tödlich zu verletzen. Die Schüsse verfehlten die Personen und schlugen in deren Fahrzeug ein.  

Nach den durchgeführten Ermittlungen dürfte die Tat im Zusammenhang mit den seit dem 20. Juli 2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart stehen. 

Der Angeschuldigte, gegen den sich in diesem Frühjahr ein dringender Tatverdacht ergeben hatte, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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