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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage u.a. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Datum: 30.11.2022

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 25-jährigen Mann Anklage u.a. wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten, der die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, wird vorgeworfen, am Morgen des 10. Juni 2022 ein in der Ferienbetreuung befindliches 7jähriges Mädchen in der Katharinenschule in Esslingen in der Absicht, es aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten, mehrfach mit der Klinge eines Küchenmessers auf ihren Hinterkopf und ihren Nacken geschlagen und sie hierdurch schwer verletzt zu haben. Er steht weiter im Verdacht, einer dem Mädchen zur Hilfe geeilten 61jährigen Betreuerin, die das Kind dem Angriff entzogen hat, bei dem Einsatz des Messers vorsätzlich Schnittverletzungen zugefügt zu haben. 

Ausweislich der vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme eines Sachverständigen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte aufgrund einer seelischen Störung bzw. einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Die Feststellung eines etwaigen Schuldminderungsgrundes und der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben der Hauptverhandlung vorbehalten.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in einstweiliger Unterbringung.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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