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Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklagen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zweier den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden gewaltbereiten Gruppierungen
Datum: 15.02.2024
Kurzbeschreibung: Im Zusammenhang mit den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende Dezember 2023 bzw. Ende Januar 2024 in zwei weiteren Verfahren Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.
Die Staatsanwaltschaft legt den vier deutschen Staatsangehörigen im Alter von 20, 20, 28 und 38 Jahren, die mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe zumindest nahestehen sollen, u.a. zur Last, an dem Gegenangriff auf den wegen des Wurfs einer Handgranate in Richtung einer Trauergemeinde auf dem Friedhof in Altbach am Mittag des 09.06.2023 anderweitig angeklagten 23-Jährigen beteiligt gewesen zu sein (vgl. insoweit die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.10.2023, abrufbar unter cbi:///cms/18264011). In diesem Zusammenhang wird ihnen je nach Tatbeteiligung u.a. versuchter Totschlag, (versuchte) gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, vorgeworfen.
Dem 28 Jahre alten Angeschuldigten wird zur Last gelegt, den 23 Jahre alten Mann aus dem Taxi gezerrt zu haben und sich die von seinen mutmaßlichen Mittätern gegen den 23-Jährigen mit bedingtem Tötungsvorsatz ausgeführten Faustschläge und Fußtritte zu eigen gemacht und nicht unterbunden zu haben.
Der ältere der beiden 20 Jahre alten Angeschuldigten soll am Mittag des 09.06.2023 den zur Versorgung des 23jährigen anderweitig Angeklagten herbeigerufenen Rettungssanitätern mit dem Tode gedroht und diese so von Rettungsmaßnahmen abgehalten haben. Mutmaßlich im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem genannten Angeschuldigten sollen weitere Mittäter sodann ihre Angriffe auf den 23-Jährigen fortgesetzt haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen und die erneut angefahrenen Rettungskräfte den Schwerverletzten in den Rettungswagen verbringen konnten. Als die Rettungskräfte im Rettungswagen mit der Versorgung des Verletzten beginnen wollten, sollen die zwei 20 Jahre alten und der 38 Jahre alte Angeschuldigte aus einer Gruppe von zehn bis 15 Personen heraus versucht haben, die Türen des Rettungswagens zu öffnen, gegen dessen Seitenwände geschlagen und die Rettungskräfte mit dem Tode bedroht haben. Hierdurch verzögerten sich die Abfahrt des Rettungswagens und damit verbunden die medizinische Behandlung des Schwerverletzten.
Dem jüngeren der beiden 20jährigen Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, zusammen mit weiteren der „Gruppierung Esslingen“ zuzurechnenden Personen an einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern der beiden rivalisierenden Gruppierungen am Abend des 10.08.2023 am Schlossplatz in Stuttgart beteiligt gewesen zu sein. In diesem Zusammenhang sollen mutmaßliche Mittäter dieses Angeschuldigten auf drei mutmaßlich der dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe angehörende Personen mit Fäusten eingewirkt und im Gesichtsbereich verletzt haben. Auf einen der Verletzten soll zusätzlich mit einem Teleskopschlagstock eingeschlagen worden sein. Der Angeschuldigte soll hierbei ein Springmesser griffbereit bei sich geführt haben.
Des Weiteren soll der 20jährige Angeschuldigte auf einen Zeugen eingewirkt haben, in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen – Jugendschöffengericht – am 28.09.2023 wahrheitswidrig zugunsten des der „Gruppierung Esslingen“ zuzuordnenden, dort u.a. wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls Angeklagten auszusagen. Der Zeuge schilderte zunächst, den Angeklagten zu kennen und von diesem gelegentlich besucht worden zu sein, um so dessen an der Wohnungstür festgestellte Fingerspuren zu erklären. Im Rahmen einer Unterbrechung der Hauptverhandlung gab der Zeuge sodann u.a. gegenüber einem vor Ort anwesenden Polizeibeamten an, soeben eine Falschaussage getätigt zu haben. Der Angeklagte legte schließlich ein Geständnis ab und wurde durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Esslingen vom 18.10.2023 zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Der letztgenannte 20jährige Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der 28jährige Angeschuldigte befindet sich derzeit ebenfalls in Haft.
Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.