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Informationen für Selbststeller

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Stellen Sie sich möglichst am Vormittag ab 08:00 Uhr, jedoch bis spätestens 15:00 Uhr an der Torwache der JVA Rottenburg.

Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen. 
Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet. 


Mitbringen müssen Sie: 
Die Ladung zum Strafantritt und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). 

Mitbringen können Sie: 
Privatkleidung nach unserem Rahmenverzeichnis. Beachten Sie bitte die Minimal,- und Maximalmengen. Weiterhin können Sie 10 Standardbriefmarken mitbringen sowie nachweislich ärztlich verordnete Hilfsmittel. Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt, der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über evtl. verabreichende Medikamente entscheidet. 
Wir empfehlen Ihnen Bargeld in Höhe von 120 Euro mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen Zugangseinkauf von z.B. Nahrungs- und Genussmitteln.

Zum Haftantritt dürfen folgende Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg eingebracht werden:

  • 2 Sportanzüge
  • 2 Sporthosen kurz (keine Freizeithosen mit aufgesetzten Taschen)
  • 2 Sporthemden (T-Shirts)
  • 2 Schlafanzüge
  • 2 Paar Sportschuhe
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 1 Paar ungefütterte Stoffhandschuhe
  • 2 Mützen
  • 2 kleine Tischdecken
  • 1 Sonnenbrille
  • Schreibzeug in angemessenem Umfang 
  • 10 Briefmarken à EUR 0,95 EUR 
  • 2 Tischtennisschläger
  • max. 120g Tabak oder 3 Packungen Zigaretten, original verschlossen 
  • 2 komplette Garnituren Bettwäsche (je 2 Kissenbezüge, Deckenbezüge und Laken)
  • eigene Unterwäsche (mind. 7 Unterhosen und 7 Paar Socken, dazu bis zu 10 Unterhemden oder T[1]Shirts)
  • Allergiepass
  • Impfausweis
  • Alle medizinischen Unterlagen und einen aktuellen Medikamentenplan


    Tabak und Briefmarken können im angemessenen Umfang mit dem eingebrachten Geld erworben werden.