Information für Angehörige

Paketempfang

In Einzelfällen dürfen Gefangene mit vorheriger Genehmigung auch Pakete empfangen.

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Pakete dürfen nur ausnahmsweise und nur mit vorheriger Genehmigung durch die JVA empfangen werden. Lebensmittelpakete sind generell nicht zulässig. Nahrungs- und Genussmittel, Hygieneartikel und Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung (Spiele, DVD, Bücher etc.) können nur über den Gefangeneneinkauf bezogen werden.    

Der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften ist nur direkt über den Verlag möglich.