- Besuche sind als persönliche Besuche in der Besuchsabteilung oder als Videobesuche über die Plattform "Webex" möglich. Besuche sind nur möglich, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde.
- Besuchstermine können bei der Besuchsabteilung nur durch den Gefangenen vereinbart werden. Eine telefonische Terminvereinbarung von Besuchsterminen von Angehörigen oder Bekannten direkt ist leider nicht möglich.
- Vor dem Besuch werden alle Besucherinnen und Besucher durchsucht. Gegenstände, die man nicht mit zum Besuch nehmen darf, werden in einem Schließfach verwahrt. Die Besuche werden in der Regel überwacht. Wenn Anordnungen nicht beachtet werden, können Besuche - meist nach vorheriger Ermahnung - auch abgebrochen werden.
- Besuche können verboten werden, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist; als milderes Mittel kann auch angeordnet werden, dass Besuche nur noch im Besucherraum mit Trennscheibe zulässig sind.
- Die Übergabe von Gegenständen an den Gefangenen darf nur mit vorheriger Genehmigung erfolgen. Die Übergabe oder versuchte Übergabe unerlaubter Gegenstände stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§115 OwiG). Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können zur Anzeige gebracht werden.
- Rauchverbot: Im Besuchsraum ist das Rauchen verboten.
In der JVA Rottenburg ist derzeit ein Regelbesuch von 2 Stunden im Monat möglich. Zusätzlich ist an Tagen, die keine Regelbesuchstage sind, Besuch im Trennscheibenraum möglich (eine Stunde im Monat).
Zugelassen sind 3 Personen, einschließlich Kinder. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahre) dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen die Anstalt betreten. Wenn dieser nicht der Erziehungsberechtigte ist, muss die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Beim Besuch eines Gefangenen muss sich diese Erlaubnis auf einen konkreten Termin und den namentlich genannten Gefangenen beziehen. Ab 16 Jahren reicht die Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten aus.
Für alle Personen (auch für Kinder!) gilt:
- Einlass nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich.
- Asylbewerber haben sich durch eine Aufenthaltsgestattung (mit Lichtbild) und einer Bescheinigung der Ausländerbehörde zum vorübergehenden Verlassen des Asylaufenthaltsbereichs auszuweisen.
- Ausländische Besucher, die im Besitz einer Duldung sind, haben ihren nationalen Pass oder ein Pass-Ersatzpapier (mit Lichtbild) vorzulegen.
Besucher und Besucherinnen müssen 30 Minuten vor dem Besuch an der Torwache sein, damit die Kontrollen unter den jeweils erforderlichen Bedingungen durchgeführt werden können. Verspätungen gehen zu Lasten der Besuchszeit. Erscheinen Besucher verspätet zum Besuch, kann der Besuch unter Umständen nicht durchgeführt werden.
Die Besuchstage sind wie folgt:
- Montag und Freitag: Besuche im Trennscheibenraum
- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: Regelbesuche ohne Trennscheibe
- Alle weiteren Besuche (Rechtsanwälte, Behörden usw.) finden von Montag bis Freitag unter den geltenden Bestimmungen statt.
Termine werden von und über den Gefangenen vereinbart. Dazu setzen Sie sich auf dem Postweg mit dem Gefangenen in Verbindung.
Unsere Adresse lautet: Schloß 1, 72108 Rottenburg.
Anschließend bekommen Sie vom Gefangenen Bescheid.
Eine telefonische Vereinbarung von Besuchsterminen ist für Angehörige nicht möglich. Wir können bei der Terminvergabe nicht gewährleisten, dass der Gefangene am Besuchstag den Besuchstermin wahrnehmen kann. Auf Verlegungen in andere Justizvollzugsanstalten oder auf Termine außerhalb der JVA hat die Besuchsabteilung keinen Einfluss.
Besuchszeiten:
Montag und Freitag (mit Trennscheibe):
- 08:30 Uhr – 09:30 Uhr, 09:45 Uhr – 10:45 Uhr, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr.
- 13:30 Uhr – 14:30 Uhr, 14:45 Uhr – 15:45 Uhr.
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (ohne Trennscheibe):
- 08:30 Uhr – 09:30 Uhr, 09:45 Uhr – 10:45 Uhr, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
- 13:30 Uhr – 14:30 Uhr, 14:45 Uhr – 15:45 Uhr.
Montag und Freitag (Videobesuch):
- 08:15 Uhr – 09:00 Uhr
- 09:15 Uhr – 10:00 Uhr
- 10:15 Uhr – 11:00 Uhr
- 11:15 Uhr – 12:00 Uhr
- 13:00 Uhr – 13:45 Uhr
- 14:00 Uhr – 14:45 Uhr
- 15:00 Uhr – 15:45 Uhr
Angehörige von Behörden oder sozialen Einrichtungen können ihre Termine telefonisch oder per E-Mail (besuch@jvarottenburg.justiz.bwl.de) direkt mit der Besuchsabteilung vereinbaren.
Auf die Durchführung einer Kontaktmöglichkeit über Video besteht kein (gesetzlicher) Anspruch. Zudem ist die Kontaktaufnahme abhängig von den jeweils vorhandenen Kapazitäten und technischen Möglichkeiten.
Es kann derzeit monatlich zweimal Videobesuch von ca. 30 Min. wahrgenommen werden.
Jeder Insasse kann grundsätzlich von jeder eingetragenen Person einen Kontakt per Video erhalten, wobei sich der Insasse in der Besuchsabteilung aufhält und dort überwacht wird.
Für eine Kontaktmöglichkeit mit WEBEX bedarf es folgender Voraussetzungen:
- Installation von WEBEX auf ihren Smartphone oder Computer
- eine aktuelle E-Mailadresse
Eine telefonische Vereinbarung von Videoterminen ist nicht möglich.
Wie läuft ein WEBEX -Termin ab?
- Sie erhalten einige Zeit vor dem vereinbarten Termin eine E-Mail mit einem Beitrittslink zum Meeting
- Spätestens zum vereinbarten Termin öffnen sie die E-Mail und treten über den Beitrittslink dem Meeting bei.
- bitte halten Sie zu Beginn des Videobesuchs Ihren Personalausweis/Reisepass bereit.
Da Sie keinen Klingelton wie bei einem Anruf hören, denken Sie bitte daran, zum vereinbarten Videobesuch dem Meeting beizutreten.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine gute Internetverbindung haben. Der Besuch kann nur durchgeführt werden, wenn eine stabile
Video-und Audioverbindung zustande kommt. Nach Ablauf der Besuchszeit (in der Regel 30 bis 40 Minuten) oder sofern der Besuch abgebrochen
werden muss, beendet der Besuchsbeamte die Verbindung.
Sollte nach mehrmaligen Versuchen keine Verbindung zustande kommen, kann der Videobesuch nicht durchgeführt werden.
Die Besuche sind telefonisch für Angehörige von Behörden oder sozialen Einrichtungen unter 07472 1620 zu terminieren.