Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt.
In der Regel wird dieser allerdings überwacht.
Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen.
Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Weiterleitung von Fax-Nachrichten oder E-Mails an Gefangene nicht möglich ist.