Information für Angehörige

Telefonate

So erreichen Sie Gefangene:

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Ein Telefon hängt an der Wand, dahinter ist ein Gang innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu sehen.

Für Gefangene der JVA Rottenburg besteht die Möglichkeit, Telefonate in das In- und Ausland zu führen. Die gewählten Rufnummern müssen zuvor von der JVA genehmigt werden. 


Hierfür wird von der Justizvollzugsanstalt ein Telefonsystem zur Verfügung gestellt, das je nach Unterbringungsbereich zu unterschiedlichen Zeiten (überwiegend während der Freizeit) genutzt werden kann.

Die Gebühren der Telefongespräche trägt der Gefangene. Das Guthaben/Aufladen des Telefonkontos kann der Gefangene von seinem zur Verfügung stehenden Hausgeld oder Sondergeld 1 veranlassen.


Eine konkrete Zulassung der Rufnummern erfolgt durch die JVA. 


Die Telefonate können (durch Mithören) überwacht werden, eine entsprechende Mitteilung erfolgt nach Herstellung der Verbindung.


Von außerhalb können Gefangene nicht angerufen bzw. zurückgerufen werden. Die Weiterleitung von E-Mails an die Gefangenen ist leider nicht möglich.