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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
12.06.2026 10 Ca 280/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 21.000 € brutto nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 %, die Beklagte zu 93 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 23.333,33 €.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

22.05.2026 10 Ca 286/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 36.000,00 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.06.2026 1 Ca 87/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 15.600,00 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



18.06.2026 3 Ca 18/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.171,70 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

18.05.2026 6 BV 1/26

1.Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung der Frau A. S. in die Entgeltgruppe KR 7/3 gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wird ersetzt.
2.Im Übrigen wird der Antrag Ziff. 2 zurückgewiesen.

15.06.2026 6 Ca 45/26

1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
3.Der Streitwert wird auf 1.373,35 Euro festgesetzt. 
4.Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.06.2026 6 Ca 46/26

1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
3.Der Streitwert wird auf 817,69 Euro festgesetzt. 
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.06.2026 9 Ca 392/25

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 5.000 Euro.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.06.2026 9 Ca 403/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 118,03 € brutto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2025 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 4.723,49 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2025 zu zahlen. 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 68,5 % und die Beklagte 31,5 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.621,20 €
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.05.2026 9 Ca 407/26

1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.800 Euro. 
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.