Suchfunktion

5. Anhang

5.1 Verweise

Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen vier verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:

Die vier verschiedenen Verweisarten

Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.

Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform

Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):

Darstellung der Verweise in der Webansicht (Beispiel aus Physik 3.2.7 „Mechanik: Dynamik“)

Darstellung der Verweise in der Druckfassung

In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „T“ für „Technik“):

Darstellung der Verweise in der Druckansicht (Beispiel aus Physik 3.2.7 „Mechanik: Dynamik“)

Gültigkeitsbereich der Verweise

Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.

Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.

Gültigkeitsbereich von Verweisen (Beispiel aus Ethik 3.1.2.2 „Verantwortung im Umgang mit Konflikten und Gewalt“)

5.2 Abkürzungen

Leitperspektiven

Allgemeine Leitperspektiven
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTV Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
PG Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven
BO Berufliche Orientierung
MB Medienbildung
VB Verbraucherbildung

Fächer der Sekundarstufe I

Abkürzung Fach
AES Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach
BIO Biologie
BIO.V2 Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
BK Bildende Kunst
BKPROFIL Bildende Kunst – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
BMB Basiskurs Medienbildung
BNT Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)
CH Chemie
D Deutsch
E1 Englisch als erste Fremdsprache
E2 Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach
ETH Ethik
F1 Französisch als erste Fremdsprache
F2 Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach
G Geschichte
GEO Geographie
GK Gemeinschaftskunde
IMP Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
INF7 Aufbaukurs Informatik (Klasse 7)
INFWF Informatik (Wahlfach)
M Mathematik
MUS Musik
MUSPROFIL Musik – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
NWTPROFIL Naturwissenschaft und Technik (NwT) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
PH Physik
RAK Altkatholische Religionslehre
RALE Alevitische Religionslehre
REV Evangelische Religionslehre
RISL Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
RJUED Jüdische Religionslehre
RORTH Orthodoxe Religionslehre
RRK Katholische Religionslehre
RSYR Syrisch-Orthodoxe Religionslehre
SPA3PROFIL Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
SPO Sport
SPOPROFIL Sport – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
T Technik – Wahlpflichtfach
WBS Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS)

5.3 Geschlechtergerechte Sprache

Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.

Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei

  • Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
  • Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
  • massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

5.4 Besondere Schriftauszeichnungen

Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

Im Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt.

Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung.

Begriffe in Klammern ohne „zum Beispiel“ sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.

Steht in Klammern ein „unter anderem“, so sind die in der Klammer aufgeführten Aspekte verbindlich zu unterrichten und noch weitere Beispiele der eigenen Wahl darüber hinaus.

5.5 Glossar

Im Glossar werden fachspezifische Begriffe erläutert.

Begriff Erläuterung
domänenspezifisch Das Kompetenzmodell im Klieme-Gutachten (Klieme, Eckhard et al. (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise, Berlin) ist fachspezifisch angelegt: „Bildungsstandards sind jeweils auf einen bestimmten Lernbereich bezogen und arbeiten die Grundprinzipien der Disziplin beziehungsweise des Unterrichtsfachs klar heraus.“ (Klieme, Eckhard et al. (2003), 18). Domänen und Fächer können im Bildungsplan gleichgesetzt werden, domänenspezifisch ist damit synonym zu fachspezifisch.
Doppelauftrag

Die Ziele des Schulsports insgesamt werden durch den Doppelauftrag des erziehenden Sportunterrichts bestimmt:

  1. Erziehung zum Sport
  2. Erziehung im und durch Sport

Dieser Doppelauftrag orientiert sich immer an den sechs pädagogischen Perspektiven und wird mit den Prinzipien des erziehenden Sportunterrichts umgesetzt.

Inhaltsbereiche

In den Klassen 8/9 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden neun Inhaltsbereiche gegliedert:

  1. Wissen
  2. Spielen
  3. Laufen, Springen, Werfen
  4. Bewegen an Geräten
  5. Bewegen im Wasser
  6. Tanzen, Gestalten, Darstellen
  7. Fitness entwickeln
  8. Miteinander/gegeneinander kämpfen
  9. Fahren, Rollen, Gleiten

In Klasse 10 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden zwei Inhaltsbereiche gegliedert:

  1. Wissen
  2. Sportpraktische Inhaltsbereiche
integrative Spielevermittlung

Die integrative Spielevermittlung hebt die Gemeinsamkeiten der Sportspiele hervor und gründet auf dem Leitsatz „Vom Sportspielübergreifenden zum Sportspielspielspezifischen“.

Sie verläuft über drei Stufen:

  • sportspielübergreifendes Lernen (die Schülerinnen und Schüler erwerben in Kleinen Spielen der verschiedensten Art vielseitige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten)
  • sportspielgerichtetes Lernen (die Schülerinnen und Schüler sammeln umfangreiche Erfahrungen und erwerben technische Fertigkeiten sowie taktische Verhaltensweisen im Sinne von Basiselementen für eine bestimmte Gruppe von Sportspielen, zum Beispiel Zielschussspiele)
  • sportspielspezifisches Lernen (die Schülerinnen und Schüler erwerben alle leistungsbestimmenden Faktoren eines bestimmten Sportspiels, zum Beispiel Basketball)
Mehrperspektivität Mehrperspektivität kann als vielfältige didaktische Thematisierung des Gegenstands Bewegung, Spiel und Sport verstanden werden.
In einem mehrperspektivischen Sportunterricht wird Sport unter verschiedenen Sinnrichtungen angeboten, eine einseitige Ausrichtung wird vermieden. Damit können Schülerinnen und Schüler Sport aus verschiedenen Blickwinkeln wahrnehmen und erleben. Mehrperspektivität wird in den Bildungsplänen der meisten Bundesländer durch die Pädagogischen Perspektiven von Kurz charakterisiert.
Pädagogische Perspektive

Unter den Pädagogischen Perspektiven ist systematisch gefasst, was im Schulsport an den jeweils ausgewählten Inhalten thematisiert werden sollte, damit das Fach seinem Auftrag gerecht wird. Sie beschreiben Sinnrichtungen und Motive des Sporttreibens, markieren inhaltliche Schwerpunkte (auch inhaltsbereichsübergreifend) und werden in enger Anlehnung an das Bewegungshandeln im Sportunterricht vermittelt. In diesem Bildungsplan werden die folgenden sechs sportpädagogischen Perspektiven verwendet:

  • Wahrnehmungsfähigkeit verbessern und Bewegungserfahrungen erweitern
  • Das Leisten erfahren und reflektieren
  • Sich körperlich ausdrücken und Bewegungen gestalten
  • Etwas wagen und verantworten
  • Gemeinsam handeln, wettkämpfen und sich verständigen
  • Gesundheit verbessern und Gesundheitsbewusstsein entwickeln
Pflichtbereich Der Pflichtbereich bezeichnet Inhaltsbereiche, die innerhalb bestimmter Klassen verpflichtend behandelt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken.
Prinzipien erziehenden Sportunterrichts
  • Mehrperspektivität
  • Selbstständigkeit
  • Reflexion
  • Erfahrungs- und Handlungsorientierung
  • Wertorientierung
Unterrichtsvorhaben

Die Kompetenzbereiche werden durch Unterrichtsvorhaben konkretisiert und umgesetzt. Unterrichtsvorhaben sind thematisch akzentuierte unterrichtliche Einheiten als Verknüpfung von Prinzipien Erziehenden Sportunterrichts, sportpädagogischen Perspektiven und konkreten Inhalten. In ihrer Auswahl und planvollen Abfolge sollen sie die Kontinuität des Unterrichts und die Lernprogression bei den Schülerinnen und Schülern sichern und diese zur selbstständigen und reflexiven Auseinandersetzung mit dem Thema auffordern. Unterrichtsvorhaben, welche den Planungscharakter von Unterricht kennzeichnen, zielen darauf ab,

  • die Lernprogression über mehrere Unterrichtsstunden in den Blick zu nehmen,
  • von der traditionellen Sachlogik der Sportarten zur intentionalen Ausrichtung des Unterrichts­gegen­standes zu gelangen, wie sie in den verschiedenen Kompetenzbereichen festgelegt ist,
  • die Bedeutung des Themas für die Bewegungsbildung und Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen.

Teilkompetenzen aus einem oder mehreren Inhaltsbereichen bilden den Ausgangspunkt für die Planung von Unterrichtsvorhaben. Neben dem Aspekt der anvisierten Kompetenzen sind die jeweilige Lerngruppe sowie infrastrukturelle Bedingungen weitere wesentliche Aspekte bei der Planung von Unterrichtsvorhaben. Diese berücksichtigt die klare Formulierung des Themas, die Begründung und Einordnung des ausgewählten Themas (Warum?), Aufgabenschwerpunkte und inhaltliche Konkretisierungen (Was?) sowie wesentliche didaktische Hinweise (Wie?) und Qualitäts- beziehungsweise Evaluationskriterien in Bezug auf den erwarteten Unterrichtserfolg.

Wahlpflichtbereich Der Wahlpflichtbereich bezeichnet mehrere Inhaltsbereiche, aus denen innerhalb bestimmter Klassen einzelne verpflichtend ausgewählt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken.

Fußleiste