Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Anstaltsleiter
Leitender Regierungsdirektor
Thomas Weber
stellvertretender Anstaltsleiter
Oberamtsrat
Heiko Oberle
Nach dem Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (JVollzGB) sind bei den Justizvollzugsanstalten
Anstaltsbeiräte zu bilden. Die Mitglieder wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie
unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung des Gefangenen nach
der Entlassung.
Die Mitglieder des Anstaltsbeirates werden für die Dauer von drei Jahren vom Justizministerium Baden-Württemberg bestellt, wobei
die Bestellung aus einer Vorschlagsliste erfolgt.
Aufgaben:
- Wahrnehmung der Belange sowohl der Bediensteten wie auch der Inhaftierten
- Unterstützung der JVA durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Strafvollzugs
- Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter
- Mitwirkung bei der Betreuung der Inhaftierten
- Hilfe bei der Eingliederung der Inhaftieren
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vorurteile gegenüber dem Strafvollzug abbauen
Arbeitsweise:
- Regelmässige Teilnahme an der Anstaltskonferenz
- Regelmässige Gespräche mit der Anstaltsleitung
- Zusammenarbeit mit Anstaltsleitung und Bediensteten
- Besichtigung aller Bereiche in der Anstalt
- Regelmässige Sprechstunde für Insassen und Bedienstete
- Regelmässige Gespräche mit der Insassenvertretung
- Unüberwachter schriftlicher Verkehr mit Inhaftierten
- Pflicht zur Verschwiegenheit
Die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe mit Außenstelle Rastatt kooperiert eng mit der freien Straffälligenhilfe und anderen Organisationen, um die Klienten möglichst umfassend zu beraten und zu betreuen. Mit den Jahren konnte ein enges und konstruktives Netzwerk an Hilfsangeboten geflochten werden.
Mit den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Organisationen sind wir verbunden:
- Eltern Kind Projekt
- Verein für Jugendhilfe e.V.
- Jugend- und Drogenberatung der Stadt Karlsruhe
- Netzwerk für Demokratie und Courage
- Bezirksverein Karlsruhe
- Aidshilfe Karlsruhe
- Quitt e.V. Rastatt, Verein für außergerichtlichen Tat- und Konfliktausgleich
- Jugend- und Drogenberatung der Stadt Baden-Baden
Die Justizvollzugsanstalt Karlsuhe arbeitet eng mit ehrenamtlichen Mitarbeiter zusammen.
Als Beispiel:
- Gefangenen-Chor
- Bibelgruppe
- Sprachkurs "Deutsch"
- Anonyme Alkoholiker
- Narcotics Anonymous
- Lesegruppe
u.a.