Gefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag folgende Kleidungsstücke erhalten:
- 2 Jeans/Hosen
- 10 Unterhosen
- 10 Unterhemden/ T-Shirts (halbarm)
- 10 Paar Socken
- 2 Badetücher
- 4 Handtücher
- 2 Geschirrtücher
- 4 Oberteile (Hemd/Sweatshirt)
- 2 Pullover
- 1 Gürtel
- 1 Paar Halbschuhe (geschlossene Sohlen ohne Hohlräume)
- 1 Paar Badesandalen
- 2 Bettwäschegarnituren (Bettlaken, Bettbezug + Kopfkissenbezug)
- 2 Sportschuhe
- 2 Sportanzüge
- 2 kurze Sporthosen
- 1 Wollmütze
- 1 Schal
- 1 Parka oder entsprechende Winterjacke
- 1 Paar Handschuhe
Die Annahme und Aushändigung erfolgt nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich kann beantragt werden:
- 1 Bademantel
Die Annahme von Wäschepaketen erfolgt nur, wenn diese genehmigt wurde.
Zur Wäscheabgabe benötigen Sie von der Besuchsabteilung einen Termin!
Telefon: +49 (721) 9266017
Wäschepakete werden grundsätzlich nur angenommen, wenn sie von der Gefangenen beantragt und von der Anstalt genehmigt
wurden.
Das Paket muss grundsätzlich mit einer Paketmarke versehen sein, welche Ihnen von der Gefangenen vorab zugesandt
wird.
Wäschepakete dürfen ausschließlich Kleidungsstücke und Bettzeug enthalten.
Ein Inhaltsverzeichnis ist beizulegen.
Die Annahme erfolgt dann, wenn das Paket mit einer Paketmarke versehen sichtbar als Wäschepaket gekennzeichnet ist und eine Absenderadresse festgestellt werden kann.
Das Wäschepaket darf nur die in der Wäscheliste aufgeführten Gegenstände enthalten, da sonst die Annahme verweigert wird.
Es ist nur kochfeste, farbechte u. trocknergeeignete Wäsche gestattet.
Kleidungen mit Spitze oder Pailletten sowie Schuhe mit Hohlräumen oder Luftpolstern sind nicht gestattet.
Stark formende BH’s (Push-up) und integrierte Bügel sind nicht erlaubt.
Röcke, Kleider,… müssen mindestens das Gesäß bedecken.
Voraussetzung für das Tragen privateigener Kleidung ist das Vorhandensein genügender bzw.ausreichender Privatwäsche.
Die Ausgabe von Privatkleidung erfolgt nur dann, wenn die gesamte Grundausstattung (Minimum) eingegangen ist.
Enthält ein Paket Gegenstände, deren Aushändigung die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet, nicht genehmigt oder aufgelistet sind, wird das Paket auf Kosten der Gefangenen zurückgeschickt.
Zugelassene Privatkleidung (Minimum):
- 10 Slips
- 10 Paar Socken
- 7 Unterhemden
- 7 Hosen / Röcke
- 8 Oberteile / Kleider
- 1 Jacke
- 1 Paar Hausschuhe
- 1 Paar Schuhe
Die Annahme und Aushändigung erfolgt nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich kann beantragt werden:
- 1 Bademantel
- 3 BH´s
- 2 Kopfbedeckungen
- 1 Paar Handschuhe
- 1 Schal
- 2 Bettlaken
- 2 Decken- Kopfkissenbezüge
- 5 Handtücher
- 2 Geschirrtücher
- 4 Waschlappen
- 2 Spültücher
- 2 Schlafanzüge
- 1 Paar Badesandalen