Information für Angehörige

Briefverkehr

Postverkehr bei Strafgefangenen

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Briefkasten der Hauptanstalt Karlsruhe

Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt.
Er wird von der Staatsanwaltschaft, des Gerichtes bzw. der Justizvollzugsanstalt überwacht.

Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen.

Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt!

Telefax- oder E-Mail-Nachrichten werden nicht weitergegeben.